Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen – GERMAN MEDICAL AWARD 2026

1. Bewerbung und Erstmeldung

Einreichungen für den GERMAN MEDICAL AWARD 2026 können durch Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Praxen, medizinische Einrichtungen, Unternehmen, Institutionen, Projekte oder sonstige Akteure des Gesundheitswesens erfolgen.

Die erstmalige Bewerbung, Empfehlung oder Anmeldung über das Online-Formular des GERMAN MEDICAL AWARD ist kostenfrei und begründet noch keine kostenpflichtige Teilnahme am weiteren Auswahlverfahren.

Die Bewerbung kann für eine oder mehrere Kategorien erfolgen. Für jede Bewerbung ist ein separates Online-Formular auszufüllen und einzureichen.

2. Einreichungsfrist

Die reguläre Einreichungsfrist für den GERMAN MEDICAL AWARD 2026 endet am 31. Mai 2026, 23:59 Uhr.

Verspätete Einreichungen können aus organisatorischen Gründen und nach individueller Prüfung bis spätestens 31. August 2026, 23:59 Uhr berücksichtigt werden. Für verspätete Einreichungen nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist wird ein zusätzlicher Bearbeitungszuschlag in Höhe von 120,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Ein Anspruch auf Berücksichtigung verspäteter Einreichungen besteht nicht.

3. Prüfung der Erstbewerbung und Nominierung

Nach Eingang der Erstbewerbung erfolgt eine erste Sichtung und Prüfung der eingereichten Angaben. Geeignete Bewerbungen können im weiteren Verlauf für das Nominierungs- und Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Eine Erstbewerbung begründet keinen Anspruch auf Nominierung, Teilnahme am weiteren Auswahlverfahren, Auszeichnung, Preisvergabe oder öffentliche Präsentation.

4. GERMAN MEDICAL AWARD 2026 – Einzug in die Finalrunde

Ihre Einreichung wurde nach sorgfältiger Prüfung durch unser Fachgremium offiziell für die Shortlist des GERMAN MEDICAL AWARD ausgewählt. Wir gratulieren Ihnen herzlich zu diesem Einzug in die Finalrunde und dieser besonderen Anerkennung!

Mit Ihrer Bestätigung nehmen Sie verbindlich am finalen Auswahlverfahren und der Jurierung teil. Die von Ihnen im nächsten Schritt eingereichten Unterlagen, Fotos und Informationen dienen der bestmöglichen redaktionellen Aufbereitung Ihrer Nominierung für die feierliche Präsentation im Rahmen der Preisverleihung.

Beitrag zur Qualitätssicherung und Akkreditierung der Finalisten:

Um die absolute Unabhängigkeit und wissenschaftliche Neutralität der Jury-Entscheidung bei der Vergabe der Awards zu garantieren, erfolgt die Nominierung und Evaluierung der Projekte vollkommen frei von Einflüssen der Pharma- oder Medizinprodukte-Industrie. Der aufwendige, qualitätsgesicherte Auditierungsprozess der Jury sowie das exklusive Medienpaket für die Finalisten werden daher durch eine einmalige Akkreditierungs- und Medienpauschale von 980,- € (zzgl. MwSt.) getragen. Für das weitere Verfahren entstehen Ihnen darüber hinaus keine weiteren verpflichtenden Kosten.

Im Rahmen Ihrer Shortlist-Akkreditierung sind folgende Leistungen fest enthalten:

  1. Teilnahme am finalen Jurierungsverfahren des GERMAN MEDICAL AWARD.
  2. Fachliche Auditierung und finale Zuordnung Ihrer Einreichung im Auswahlverfahren.
  3. Professionelle Agenturleistung für den Gala-Abend: Aufbereitung und Produktion eines individuellen, digitalen Finalisten-Trailers, der am Abend der Preisverleihung prominent auf der Großbildleinwand präsentiert wird, um Ihr Projekt vor dem gesamten Fachpublikum exklusiv vorzustellen.
  4. Redaktionelle & gestalterische Aufbereitung: Umfassende visuelle und textliche Bearbeitung Ihrer eingereichten Projektdaten durch unsere Redaktion für die interne Vorbereitung sowie für die professionelle Moderation während der Preisverleihung.
  5. Offizielle Publikation & Medien-Listing: Prominente Vorstellung und namentliche Platzierung Ihrer Nominierung inklusive Verlinkung im offiziellen Shortlist-Verzeichnis auf unserer zentralen Plattform weit vor der eigentlichen Abendveranstaltung.
  6. Agenturgestützte Kampagnen-Kommunikation: Exklusive Vorstellung der Finalisten über die reichweitenstarken Kommunikationskanäle des GERMAN MEDICAL AWARD. Die Übernahme der kompletten Content-Erstellung und des Grafikdesigns für unsere Social-Media-Kanäle, Newsletter und die Öffentlichkeitsarbeit sichert Ihnen maximale professionelle Sichtbarkeit im Markt, ohne dass für Sie eigener Agenturaufwand entsteht.
  7. Digitales Branding-Paket „LinkedIn“: Social-Media-Grafik „Nominiert für den GERMAN MEDICAL AWARD“ im passenden Format.
  8. Digitales Branding-Paket „Instagram“: Social-Media-Grafik „Nominiert für den GERMAN MEDICAL AWARD“ im Story-/Hochformat.
  9. Nutzungsrechte Finalisten-Signet: Freigegebene Nutzung des offiziellen Nominierten-Logos zur wirksamen Kommunikation Ihrer Nominierung gemäß den bereitgestellten Branding-Vorgaben für Ihre eigenen Marketingkanäle.
  10. Zwei exklusive Gala- & Networking-Tickets: Ein Ticket für die nominierte Person (bzw. eine offizielle Vertretung) sowie ein Ticket für eine Begleitperson. Diese Tickets beinhalten den vollen Zugang zum Medical Innovation Forum, zur feierlichen Preisverleihung sowie zum anschließenden hochkarätigen Networking-Abend inklusive Preisträger-Dinner.
  11. Bevorzugtes Ticket-Kontingent: Möglichkeit zur Nutzung eines limitierten, vergünstigten Kontingents für weitere Gala- & Networking-Tickets (für Teammitglieder, Partner oder Gäste) nach Verfügbarkeit.
  1. Häufig gestellte Fragen zur Nominierung (FAQ)

Wird im Rahmen der Nominierung und Preisverleihung auch meine Klinik oder mein Institut dargestellt?

  • Ja, in der Regel immer. Der GERMAN MEDICAL AWARD wird als personenbezogener Preis an die jeweilige Medizinerin oder den Mediziner verliehen. Dennoch legen wir größten Wert auf den institutionellen Kontext Ihrer Arbeit. Bei allen Veröffentlichungen auf der Shortlist, bei der Vorstellung auf der Website, in den Pressemitteilungen sowie bei der feierlichen Präsentation auf der Bühne während der Gala werden sowohl die nominierte Person als auch die zugehörige Klinik, das Institut oder die Praxis namentlich und visuell mitgenannt. Das offizielle Nominierten-Logo darf ebenfalls für die Kommunikation der Institution genutzt werden.

Kann die Rechnung direkt an die Marketing- oder Verwaltungsabteilung der Klinik geschickt werden?

  • Ja. Geben Sie bei der Bestätigung Ihrer Nominierung einfach die Rechnungsanschrift der Klinikverwaltung oder der jeweiligen Abteilung an. Auf Wunsch fügen wir der Rechnung auch Ihre interne Kostenstelle oder Bestellnummer (PO-Nummer) hinzu, um Ihnen die interne Freigabe im Haus so einfach wie möglich zu machen.

Wichtige Hinweise zur Rechnungsstellung für Kliniken und Institute:

  • Übernahme durch Institutionen: Bei Einreichungen aus universitären Einrichtungen, Kliniken oder Instituten kann die Rechnungsstellung der Akkreditierungs- und Medienpauschale direkt an die zuständige Klinikverwaltung, das Forschungs- oder das Marketingbudget adressiert werden. Bitte geben Sie bei der Bestätigung Ihrer Nominierung die entsprechende Rechnungsadresse und ggf. eine Bestellnummer (PO-Nummer) an.

 5. Einzureichende Unterlagen im weiteren Auswahlverfahren

Nach Bestätigung der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren sind die angeforderten Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und innerhalb der gesetzten Fristen einzureichen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • autorisierte Fotos
  • Kurzbeschreibung der nominierten Leistung, Einrichtung, Person oder des Projekts
  • Moderations-Zusammenfassung
  • optionale wissenschaftliche oder ergänzende Unterlagen 
  • optionales Smartphone-Video oder Videolink für die interne Vorstellung gegenüber der Jury
  • ergänzende Informationen zur medizinischen Relevanz, Innovation, Versorgungsqualität oder besonderen Leistung

Die Unterlagen dienen der fachlichen Zuordnung, internen Vorbereitung und weiteren Bearbeitung der Nominierung im Auswahlverfahren. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können im Auswahlverfahren nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

Werden angeforderte Unterlagen, Informationen, Fotos, Freigaben oder sonstige Materialien trotz Aufforderung nicht vollständig, nicht fristgerecht oder nicht in verwertbarer Qualität eingereicht, kann die weitere Bearbeitung der Nominierung nur eingeschränkt erfolgen. Der GERMAN MEDICAL AWARD behält sich in diesem Fall vor, die Nominierung im weiteren Auswahlverfahren nicht zu berücksichtigen oder von einer Präsentation im Rahmen der Veranstaltung abzusehen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits entstandener Gebühren besteht in diesem Fall nicht.

6. Auswahlprozess und Juryentscheidung

Die Auswahl der Nominierten und Preisträger erfolgt durch die Jury bzw. die zuständigen Gremien des GERMAN MEDICAL AWARD. Die Juryentscheidung ist unabhängig und kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der GERMAN MEDICAL AWARD behält sich vor, Einreichungen thematisch einer anderen Kategorie zuzuordnen, sofern dies fachlich sinnvoll erscheint. Hierdurch entstehen den Bewerbern keine Nachteile. Ein Anspruch auf Nominierung, Auszeichnung oder Preisvergabe besteht nicht.

7. Kommunikation der Nominierung

Im Falle einer Nominierung darf die nominierte Person, Einrichtung, Organisation oder das Unternehmen die Nominierung ausschließlich im Rahmen der vom GERMAN MEDICAL AWARD freigegebenen Vorgaben kommunizieren.

Die Nutzung von Logos, Badges, Zertifikaten oder Kommunikationsmaterialien ist nur im Rahmen der jeweils ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte und Branding-Vorgaben gestattet.

Eine Nutzung als Preisträger-, Gewinner- oder Qualitätssiegel ist nicht gestattet, sofern keine entsprechende Auszeichnung erfolgt ist.

8. Tickets und Teilnahme an der Veranstaltung

Tickets für das Medical Innovation Forum 2026, die Preisverleihung, das Networking oder weitere Veranstaltungsbestandteile sind nicht automatisch Bestandteil der Auswahlverfahrensgebühr. Veranstaltungstickets können separat über das vom Organisator benannte Ticket- oder Buchungssystem erworben werden. Die jeweiligen Ticketpreise, Kontingente und Teilnahmebedingungen werden gesondert veröffentlicht. Mit Abschluss der Ticketbuchung wird der Ticketpreis zur Zahlung fällig.

Eine Rückgabe, Stornierung oder Erstattung bereits gebuchter Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Eine Übertragung des Tickets auf eine Ersatzperson kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Organisator ermöglicht werden.

9. Kommunikations- und Sichtbarkeitspakete

Nach Annahme einer Nominierung können ergänzende Kommunikations- und Sichtbarkeitspakete gebucht werden. Diese Leistungen dienen ausschließlich der professionellen Aufbereitung, Darstellung und Kommunikation der Nominierung.

Die Buchung erfolgt über das jeweilige Online-Formular und ist mit Absenden des Formulars verbindlich. Der jeweils angegebene Paketpreis ist maßgeblich. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt nach verbindlicher Buchung separat per E-Mail.

Die Nutzung des offiziellen Nominierten-Logos des GERMAN MEDICAL AWARD sowie der bereitgestellten Kommunikationsmaterialien ist ausschließlich im Rahmen der jeweils freigegebenen Nutzungsrechte und gemäß den bereitgestellten Branding- und Nutzungsvorgaben gestattet. Eine Nutzung als Preisträger-, Gewinner- oder Qualitätssiegel ist nicht gestattet. Die Juryentscheidung erfolgt unabhängig von der Buchung oder Nichtbuchung von Kommunikations- oder Sichtbarkeitsleistungen.

10. Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Organisator bzw. die beauftragte Stelle. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Organisator vor, die weitere Bearbeitung der Nominierung oder gebuchter Zusatzleistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Erfolgt trotz erneuter Zahlungsaufforderung keine Zahlung, kann die weitere Berücksichtigung im Auswahlverfahren, die Präsentation im Rahmen der Veranstaltung oder die Erbringung gebuchter Kommunikations- und Sichtbarkeitsleistungen entfallen.

Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben bestehen.

11. Rücktritt und Stornierung

Nach verbindlicher Bestätigung der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.

Dies gilt insbesondere, wenn die nominierte Person, Einrichtung, Organisation oder das Unternehmen die Teilnahme nachträglich zurückzieht, Unterlagen nicht fristgerecht einreicht oder die Einreichung im Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt wird. Bereits verbindlich gebuchte Kommunikations- und Sichtbarkeitspakete können nach Beginn der Bearbeitung nicht kostenfrei storniert werden.

Wurden zum Zeitpunkt des Rücktritts, der Stornierung oder der Nichtzahlung bereits Leistungen durch den Organisator oder beauftragte Dienstleister erbracht, insbesondere redaktionelle Aufbereitung, grafische Erstellung, Videoerstellung, Website-Einbindung, Abstimmungen oder sonstige Kommunikationsleistungen, sind diese Leistungen entsprechend dem bereits entstandenen Aufwand zu vergüten.

Der Organisator ist berechtigt, bereits entstandene Aufwände, Fremdkosten und erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn die gebuchte Leistung durch den Teilnehmer nachträglich nicht mehr in Anspruch genommen wird. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Zahlung, Verzugsschaden und Schadensersatz, bleiben unberührt.

12. Veranstalter / Organisator

Organisator des GERMAN MEDICAL AWARD ist:

Pro Cura Medici – Management Medical GmbH

Der Organisator behält sich vor, Kategorien, Programmpunkte, Abläufe, Fristen, Veranstaltungsformate oder organisatorische Details anzupassen, sofern dies aus organisatorischen, fachlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich ist. Der Organisator behält sich ferner vor, einzelne Kategorien nicht zu vergeben, wenn keine ausreichende Anzahl geeigneter Einreichungen vorliegt oder die eingereichten Bewerbungen nach Einschätzung der Jury bzw. der zuständigen Gremien nicht den Anforderungen des GERMAN MEDICAL AWARD entsprechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Preisvergabe in der jeweiligen Kategorie.

Der Organisator ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verschieben, in einem angepassten Rahmen durchzuführen, digital umzusetzen oder abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, erheblichen organisatorischen Gründen, unzureichender Durchführbarkeit oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmenden nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.

13.  Foto-, Video-, Tonaufnahmen und Nutzung eingereichter Materialien

Im Rahmen der Bewerbung, Nominierung, Veranstaltung, Preisverleihung sowie begleitender Kommunikationsmaßnahmen können vom GERMAN MEDICAL AWARD eingereichte Fotos, Texte, Videos, Präsentationen und sonstige Materialien verarbeitet, redaktionell aufbereitet und im Rahmen des Auswahlverfahrens, der Veranstaltungspräsentation sowie der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

Mit Einreichung der jeweiligen Materialien bestätigt die einreichende Person, dass sie zur Übermittlung und Nutzung der Materialien berechtigt ist und dem GERMAN MEDICAL AWARD die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einräumt.

Der GERMAN MEDICAL AWARD, das Medical Innovation Forum 2026, die Preisverleihung und begleitende Veranstaltungsformate können durch Foto-, Video- und Tonaufnahmen dokumentiert werden. Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des GERMAN MEDICAL AWARD und können insbesondere auf der Webseite, in Social-Media-Kanälen, in Presse- und PR-Materialien sowie in zukünftigen Kommunikations- und Präsentationsformaten veröffentlicht werden.

Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden möchten, werden gebeten, den Organisator vorab per E-Mail oder am Veranstaltungstag vor Ort beim Organisationsteam zu informieren. Der Organisator wird entsprechende Hinweise nach Möglichkeit berücksichtigen. Eine vollständige Vermeidung von Aufnahmen, insbesondere bei Übersichts-, Bühnen-, Gruppen- oder Veranstaltungsaufnahmen, kann jedoch nicht garantiert werden.

Für gezielte Einzelaufnahmen, Interviews, Statements oder gesonderte Videoformate kann eine separate Freigabe eingeholt werden.

14. Datenschutz

Die im Rahmen der Bewerbung, Nominierung und Teilnahme übermittelten Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Bearbeitung des Bewerbungs-, Nominierungs- und Auswahlverfahrens sowie der Veranstaltung verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des GERMAN MEDICAL AWARD.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

© GERMAN MEDICAL AWARD